Bern: Schloss Bipp - Le château de Bipp

Bipp
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Bei Aarwangen oder Wangen die Aare überschreitend, betreten wir das alte "Bipper-Amt", das heutige bernische Amt Wangen mit dem Städtchen Wiedlisbach und den Dörfern Attiswil, Ober- und Niederbipp, Rumisberg u. a. Es ist dies jener Teil des alten Buchsgaus, der 1413 in den gemeinsamen Besitz der Städte Solothurn und Bern und in der Teilung von 1463 an Bern allein kam. Die Landgrafschaft Buchsgau umfasste des Gebiet zwischen Jura und Aare von der Siggern bis zum Erlisbach unterhalb Olten. Das Gebiet heisst noch heute das "Gäu". Die Landgrafschaft im Buchsgau befand sich seit dem 12.Jahrhundert als Lehen vom Bischof von Basel in Händen der Grafen von Froburg. Während den Froburgern im ganzen Buchsgau nur die gräflichen Rechte zustanden besassen sie daselbst eine Reihe, teils ebenfalls vom Bischof zu Lehen gehende, teils eigene Herrschaften.
In Niederbipp gehörte den Grafen von Froburg im 13.Jahrhundert ein Herrenhof, der aber damals gerade veräussert wurde. Im Jahre 1268 wird auch das Schloss Bipp zum erstenmal urkundlich erwähnt, indem hier Graf Hartmann von Froburg zugunsten des Klosters St. Urban eine Urkunde ausstellt. Seit Mitte des 13.Jahrhundert mussten die Froburger nach und nach die meisten ihrer Herrschaften vom Bischof von Basel zu Lehen nehmen, nur die Ämter und Herrschaften Bipp, Wiedlisbach und Erlinsburg verblieben auch ihren Rechtsnachfolgern weiter als Eigengut.
Wie Bipp in den Besitz der Grafen von Neuenburg-Nidau gelangte, ob Erbschaft oder Verpfändung, oder beides zusammen dazu führte, ist aus den Quellen nicht mehr zu erkennen. Graf Rudolf bezeugt schon im Jahre 1297 im Schloss zu Bipp einen von einem seiner Ministerialen abgeschlossenen Verkaufsakt. Im Jahre 1313 belehnten die Söhne Rudolfs: Graf Rudolf von Nidau und Hartmann von Nidau, Dompropst zu Solothurn, den Ritter Walter von Aarwangen mit allen ihren liegenden Gütern im Amt Bipp und mit dem Zoll der Brücke zu Aarwangen.

Bipp
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Graf Rudolf von Nidau nannte sich 1362 Herr zu Froburg und besass wohl den grössten Teil der ehemals froburgischen Güter und Rechte zwischen Aare und Jura. Da er kinderlos starb, beerbten ihn seine Schwestern und deren Ehemänner Verena von Nidau und Graf Simon von Tierstein und Anna von Neuenburg und Graf Hartmann von Kiburg, der Sohn Eberhards des Brudermörders. Bipp, Wiedlisbach und Erlinsburg erhielt Verena von Nidau, verpfändete sie aber 1379 an ihre Schwester und an deren Sohn Rudolf von Kiburg. Aber 1385 wurden die drei Ämter an Herzog Leopold von Österreich, dann 1386 an Basel und 1406 an Egon von Kiburg, den Bruder des genannten Rudolf weiterverpfändet. Die zunehmende wirtschaftliche Not der Kiburger zwang sie nach und nach zur endgültigen Veräusserung ihrer gesamten Hoheitsrechte und Güter. Den Schluss bildete 1407 die Abtretung der Pfandschaft auf Bipp, Wiedlisbach und Erlinsburg an die Städte Bern und Solothurn. Österreich trat im Jahre darauf seine Rechte an diesen Herrschaften an Bern ab.
Aber Graf Egon von Kiburg hatte nur Pfandrechte an der Herrschaft Bipp besessen und konnte nur diese an Bern abtreten, während die "Eigenschaft" dem Grafen Oswald von Tierstein, dem Sohne der Verena von Neuenburg-Nidau zustand.

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Nach Albrecht Kauw 1670

Er verkaufte nun seinerseits, nach vorübergehender Pfandsetzung, seine Rechte um 4540 Gulden der Stadt Solothurn. Damit hatte Solothurn die Herrschaft Bipp vom rechtmässigen Eigentümer auf rechtmässige Weise erworben und musste sich nun mit Bern wegen der Pfandschaft auseinandersetzen. Die Streitfrage wurde im Sommer 1413 unter Mitwirkung eidgenössischer Schiedsleute durch einen Vergleich entschieden, wonach Bern und Solothurn die Herrschaft Bipp mit Eigenschaft, Pfandgütern und Losungen gemeinsam besitzen sollten, während Bern die halbe Kaufsumme an den Grafen von Tierstein übernahm. Im Jahre1415 ging dann auch die Herrschaft Neu-Bechburg durch Kauf in den gemeinsamen Besitz der beiden Städte über. Die beiden Herrschaften wurden nun von Bern und Solothurn gemeinsam verwaltet. Bern jedoch scheint von dieser gemeinschaftlichen Verwaltung nicht befriedigt gewesen zu sein, so dass es 1460 beantragte, die beiden Herrschaften zu teilen. Im Jahre 1463 wurde diese Teilung durchgeführt. Solothurn wählte die einträglichere der beiden Vogteien Neu-Bechburg für sich, so dass nun Bipp fortan bei Bern allein verblieb.
Damit wurde das Schloss Bipp zum Sitz eines bernischen Landvogtes. 1465 bezog Anton Archer als erster Landvogt des nunmehr allein Bern gehörenden kleinen Amtes Bipp das Schloss und ihm folgten bis 1798 mit je sechsjähriger Amtsdauer noch 62 bernische Amtleute.

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Nach einem Aquarell aus dem 18. Jahrhundert von C. Wyss

Aus alten Ansichten, namentlich aus derjenigen von Albert Kauw von 1670 und denjenigen von K. L. Stettler, der von 1783-1789 Vogt auf Bipp war, erkennen wir die imposante Lage der alten froburgischen Feste auf isolierter, heute stark bewaldeter Kuppe, nach Süden das ganze vorliegende Aaretal und die Zugänge zum Jura beherrschend, nach Norden hin überragt von den dicht bewaldeten, steilen Jurahängen. Das Wesentliche der äussern Erscheinung der Burg war der starke Palasbau im Osten mit den langgestreckten Verbindungsbauten zum schlanken, runden Bergfried im Westen. Nach Norden waren Palas und Bergfried durch eine Schildmauer mit Wehrgang verbunden. Die Anlage bildete ein langgestrecktes Vieleck, "Schier in der Form einer Galeren", wie es in einer alten Beschreibung heisst. Sie war durch eine äussere mit viereckigen und runden Türmen bewehrte, etwas niedrigere Ringmauer geschützt, welche mehrere Terrassen und Zwingelhöfe umschloss.
Den Zugang bildete im 17.Jahrhundert ein Fahrweg, der von Rumisberg her die Nordflanke des Burghügels ansteigend, unter dem Palas aber noch ausserhalb der Ringmauer endete; hier standen Wagenschopf und Kornhaus, hier endete auch ein Fusssteig, der vom Südfuss des Burghügels, von Oberbipp, heraufführte. Eine gedeckte Treppe führte von hier zum Torturm und durch diesen hindurch zum Zwingelhof und zu den äusseren Burgterrassen. Von hier aus war der innere Burghof wohl über weitere Treppen und durch einen unter dem Südflügel der Burg hindurchführenden gewölbten Gang zugänglich.
Wir besitzen leider keine detaillierten Pläne der ehemaligen Burg mehr. Eine flüchtige Planskizze im Besitz des bernischen Staatsarchivs gibt die allgemeine Situation und berücksichtigt vor allem die äusseren Befestigungsanlagen. Sie diente als Unterlage zu einer Begutachtung der militärischen Festigkeit des Schlosses, welche Major Niklaus Stürler im Juni 1691 im Auftrag der bernischen Regierung verfertigte. Das Urteil lautet nicht gerade günstig; vom Gesichtspunkt der damaligen Steigerung der Geschützwirkung scheint Bipp nicht mehr genügt zu haben. Es werden einige Verstärkungen und Erhöhungen der Ringmauern empfohlen. Als gefährlich wird gerügt, dass sich die Schlossscheune unmittelbar zu Füssen des grossen Turmes befinde und auf die damit verbundene Feuersgefahr für das Schloss, das im Falle einer Inbrandsteckung der Scheune durch einen Feind "kümmerlich (d. h. kaum) zu erretten" wäre. Bedenklich war auch, dass das Schloss keine Zisterne besass und der ausserhalb desselben gelegene Brunnen leicht abgeschnitten werden konnte.

Über das Aussehen des Schlosses im Innern wissen wir nichts.
Nach der Einnahme von Solothurn durch die Franzosen am 2. März 1798 fand es der damalige bernische Landvogt, Ch. Fr. Zehender, für geraten, seinen Posten in Bipp zu verlassen und nach Torberg zu fliehen. Dies war das Zeichen zu einer ausgiebigen Plünderung des Schlosses durch die Bauern und Landstürmer des Bipperamtes. Das Vieh in den Ställen, die Schriften im Archiv, die Möbel aus den Zimmern, die Feuerspritze in der Remise, kurz, alles was nicht niet- und nagelfest war, wurde fortgeschleppt, trotzdem, wie es in einem Bericht heisst, "bey demselben allezeit eine französische "Wacht" aufgestellt war. In den Dörfern ringsum fanden sich noch lange Zeit später Hausgeräte und Mobiliar aus der ehemaligen landvögtlichen Residenz. Die Fahnenflucht des letzten Landvogts wurde von derBauernsame als Verrat eingeschätzt und auf Anfrage der provisorirschen Regierung hin seine Rückkehr nicht als ratsam betrachtet. Auch "wäre es eine Unmöglichkeit" für ihn gewesen, das Schloss wieder zu beziehen, da dasselbe (der Bericht datiert vom 16. März 1798) "beinahe unbewohnbar seye, indem sozusagen weder Fenster, noch Türen mehr darin sich befinden" etc. - So wurde denn das Schlossgut mitsamt den Ökonomiegebäuden und der unbewohnbaren alten Burg im Jahre 1805 an Joh. Jak. Kopp von Wiedlisbach und Jak. Flückiger von Rohrbach verkauft. Die Ruine diente den neuen Besitzern als Steinbruch, während das Schlossgut von der Witwe des einen später an Oberst Joh. Jak. Stehlin-Hagenbach von Basel verkauft wurde, der nun an der Stelle des ehemaligen Kornhauses ein neues schlossähnliches Wohnhaus errichtete und von der Ruine zu erhalten trachtete, was möglich war. Das Gut befindet sich noch heute (1942) im Besitz der Familie Stehlin von Basel, die es als Sommersitz verwendet.

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Die Ruine im Jahre 1819

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