Le château Gstad - Schloss Gstad

Gstad

Das Gstad bei Münchenstein wird nach Daniel Bruckner bald nach dem Jahre 1532 zum ersten Male erwähnt. 1541 findet es sich sicher bezeugt, da unter den Zinsgütern eines Hans von der Matten auch "Haus und Hof in der Vorburg auf dem Gstad" genannt werden. Hof und Gut haben ihren Namen von ihrer Lage auf dem Gestade der Birs, die in früherer Zeit vor der Regelung ihres Laufes in viele Arme zerteilt in Münchenstein vorbeifloss. Wer nach Hans von der Matten das Gut zunächst besessen, ist nicht bekannt. Der erste erkennbare Basler Besitzer war der Ratsherr und Deputat Melchior Gugger, der 1594 geborene Sohn des Läufelfinger Pfarrers J. J. Gugger. Kurz vor seinem 1650 erfolgten Tode ging das Gstad über an den späteren Bürgermeister Johann Jakob Burckhardt. Unter diesem erhielt das Landgut auf dem Gstad im Jahre 1667 allerlei Befreiungen und wuchs sich dadurch zu einem privilegierten Herrensitze aus; in ihm ist auch der Erbauer des Hauses zu sehen, wie es heute noch, in allerdings sehr mangelhaftem Zustande, erhalten ist. Johann Jakob Burckhardt, damals Oberstzunftmeister, schloss 1668 mit dem Junker Sebastian von Roggenbach, fürstbischöflichem Obervogt zu Birseck, einen Vertrag über die Wässerung der Matten. Nach des Bürgermeisters Burckhardt Tode kam das Gstad 1690 an seinen Sohn, den Predigerschaffner Hans Lux Burckhardt. Dieser geriet, wie das bei solchen privilegierten Herrensitzen leicht vorkam, in Weidgang und Wachtangelegenheiten mit den Münchensteiner Dorfleuten in Zwistigkeiten. Die Münchensteiner klagten, dass Burckhardt aus dem Gstad "ein ganz frei Gut" machen wolle, während Burckhardt den Rat anrief, ihn bei seiner alten Befreiung zu belassen ebenso wie bei allen Rechten und Vorzügen, die andere Bürger auf der Landschaft geniessen.

Nach dem Tode des Lux Burckhardt machte das Gstad verschiedene Handänderungen durch. Im Jahre 1720 wurde dann das Landgut durch die als Erbauer des neuen Schlos es zu Bottmingen bekannten Steckborner Handelsleute Hans Georg und Johannes Deucher erworben. Das Gut bestand damals aus Behausung, Hof Stallung, Scheunen, Garten, Keller, Fischteich, Reben und Ackerland. Nach wenigen Jahren schon kam das Gstad aus dem Deucherschen Besitz durch Kauf in den der Frau Anna Katharina Stupanus-Linder. Sie verglich sich der Mattenwässerung wegen mit dem Domkapitel und der Gemeinde zu Arlesheim und erweiterte das Besitztum in seinem Umfang.
Im Sommer des Jahres 1744 verkaufte Frau Stupanus-Linder das Gut auf dem Gstad an den Basler Gastwirt zum Wilden Mann Benedikt Kuder. Noch zu dessen Lebzeiten ging das Gstad an den Sohn, den Ratsherrn und Appellationsrat Benedikt Kuder, über. Dieser hatte in den Jahren 1757 bis 1759 andauernd Schwierigkeiten mit der Gemeinde Münchenstein in Mattenwässerungsangelegenheiten. Da das Vorrgehen der Münchensteiner auch die benachbarten Matten des Domkapitels und der Gemeinde Arlesheim in Mitleidenschaft zogen, kam es zu Interventionen des Dornkapitels, des fürstbischöflichen Obervogtes auf Birseck und des Fürstbischofs Joseph Wilhelm Rink von Baldenstein selbst bei Bürgermeister und Rat zu Basel.

Gstad

Der Tod Kuders fällt in das Jahr 1780. Was hierauf zunächst mit dem Landgut auf dem Gstad vor sich gegangen, ist nicht in Erfahrung zu bringen. In der Zeit von den 1840er bis in die 1880er Jahre war das Gstad meist im Besitz der Münchensteiner Familie Massmünstar (Alt-Präsident Benedikt Massmünster-Ammann und dessen Erbe Adolf Massmünster-Düblin). Seit 1886 hat dann das Gstad in sehr reduziertem Zustande öfters die Hand geändert.

Das Haus auf dem Gstad hatte zwar nie den Charakter eines Wehrbaues. Durch seine Bauweise aber und durch seine Eigenschaft als Herrensitz wurde es aber ehedem vielfach als ,,Schlösslein" bezeichnet und gewertet. Es mag darum neben einigen anderen derartigen Bauten (Vorderes Gundeldingen, Holee, Horburg) auch in dieser Veröffentlichung seinen Platz finden.)

 

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Photos danibasel (wikipedia)

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